POLIZEISTAAT NEIN DANKE Nr. 3
München, 12. Juni 2007
Presseerklärung:
Michael Backmund, Mitglied im Vorstand der Deutschen JournalistInnen- und Journalistenunion (dju) bei ver.di, Kreisverband München
Gegen Freistaat Bayern
am Mittwoch, 13. Juni 2007, 14 Uhr, Bayerisches Verwaltungsgericht, Bayerstraße 30, Sitzungssaal 4, Erdgeschoss
Feststellungsklage: Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes am 19. Juli 2006 im Eine-Welt-Haus
Zum Hintergrund:
Die Münchner Polizei hat sich am 19. Juli 2006 unter Androhung polizeilicher Gewalt Zutritt zu der Veranstaltung "Im Blickpunkt: Was tun gegen Rechts?! Opfer stärken – Tätern Grenzen setzen" im Münchner Eine-Welt-Haus verschafft, um die Podiumsdiskussion von Kreisjugendring, dju, InSight e.V. und A.I.D.A. zu "beobachten und zu überwachen", wie die beiden Beamten der Staatsschutzabteilung des Münchner Polizeipräsidiums, die sich zunächst unerkannt in die Veranstaltung einschleichen wollten bzw. bereits eingeschlichen hatten, auf Nachfragen der Veranstalter und zahlreicher Zeugen erklärten.
Die Veranstalter brachen daraufhin ihre Informationsveranstaltung unter Protest ab und kündigten juristische und politische Schritte gegen diesen massiven Angriff der Münchner Polizei auf die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit an.
Die Rechtsanwältin Angelika Lex hat für Michael Backmund, Vorstandsmitglied der dju München und Moderator und Veranstalter der Diskussionsveranstaltung am 19. Juli 2006 kurz darauf Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes beim Bayerischen Verwaltungsgericht München eingereicht. Am 13. Juni findet die erste mündliche Verhandlung statt.
Neben der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes am 19.Juli 2006, geht es auch um die grundsätzliche Klarstellung, dass die Polizei kein Recht hat, öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen generell und präventiv zu besuchen und zu überwachen - auch nicht mit vorheriger Anmeldung beim Veranstalter.
Es gibt Hinweise, dass die Münchner Staatsschutzabteilung der Polizei seit Jahren rechtswidrig politische Versammlungen in geschlossenen Räumen mit verdeckten Ermittlern besucht, beobachtet und überwacht hat. Das wäre ein politischer Skandal: Denn ohne Anmeldung bei den Veranstaltern - und die hat es nach Recherchen der dju in den letzten zehn Jahren in München nicht gegeben - darf die Polizei auch im Fall einer ganz konkreten Gefahrenprognose Versammlungen in geschlossenen Räumen nicht gegen den Willen der Veranstalter mit Beamten besuchen und überwachen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Backmund,
Mitglied im Vorstand der Deutschen JournalistInnen- und Journalistenunion (dju) bei ver.di, Kreisverband München